Informationen

Die Schulordnung wurde zuletzt beim Schulforum am 03.November 2016 geändert.

 

1. Spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn haben alle SchülerInnen in den Klassen zu sein und sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die Beaufsichtigung durch den unterrichtenden Lehrer beginnt 15 Minuten vor Unterricht.

Das Schulhaus wird um 6:45 Uhr geöffnet. Der Schulwart beaufsichtigt die SchülerInnen von 6:45 Uhr bis 7:40 Uhr im Erdgeschoss im Eingangsbereich der Schule, wobei die SchülerInnen bis 7:30 Uhr Spielzeit und anschließend von 7:30 Uhr bis 7:40 Uhr Aufräum- und Sammelzeit in den Garderoben haben. Klassenweise werden dann die SchülerInnen vom Schulwart in die jeweiligen Klassenräume entlassen und der Aufsicht der Lehrperson übergeben.

2. Im Schulgebäude müssen Hausschuhe getragen werden.

3. Die Schuhe sind beim Betreten des Schulhauses zu reinigen. Straßenschuhe und Kleidungsstücke (Jacken, Mäntel) sind in der Garderobe abzulegen.

4. Von den SchülerInnen mutwillig verursachte Schäden müssen von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.

5. Während der Unterrichtszeit darf kein/e Schüler/in das Schulhaus verlassen. Unter Aufsicht von Lehrpersonen kann die Pause auch im Schulhof stattfinden.

6. Im ganzen Schulhaus muss Ordnung gehalten werden. Auch in den Klosettanlagen ist auf Sauberkeit zu achten!

7. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Papier, Metall, Plastik, Bio-Müll, Rest-Müll) zu geben.

8. Das Öffnen von Fenstern durch SchülerInnen, sowie das Hinauslehnen bei den Fenstern ist verboten. Das Hinausbeugen über die Brüstung im ersten Stock ist verboten.

9. In der Garderobe, auf den Gängen und im Stiegenhaus darf nicht gelärmt werden. Im Schulhaus ist das Laufen untersagt.

10. Die Mitnahme von Medien- bzw. Sport-Geräten oder auch Handys ist in unserer Schule generell verboten.

(Abgenommenes von Zuwiderhandelnden wird nur den Eltern ausgehändigt!)

11. Die SchülerInnen werden erinnert, auf das Grüßen nicht zu vergessen!

12. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulhaus zu verlassen.

13. Bei Katastrophenfällen haben sich die SchülerInnen strikt an die bestehenden Weisungen zu halten.

14. Kinder, die dem Unterricht fernbleiben, sollten bis Unterrichtsbeginn telefonisch entschuldigt werden.


Download
Bibliotheksregeln
Bibliotheksregeln_V1 (1).pdf
Adobe Acrobat Dokument 570.6 KB